Haustechnik-Corbusierhaus 
Berlin 

FAQ - häufig gestellte Fragen 

 Corbusierhaus Berlin Sanierung Westfassade
FAQ
(häufig gestellte Fragen)


1. Warum kann nach einem Regen auf meiner Loggia eine Pfütze stehen?

Nach der Sanierung verfügt der Loggiaboden über eine sehr robuste, absolut dichte Beschichtung, die verhindert, dass Oberflächenwasser wie früher in den Estrich eindringen kann und die Bauteile durchfeuchten. Leichte Unebenheiten auf dem Loggiaboden, die innerhalb der zulässigen Toleranzen für diese handwerklich gefertigten Flächen liegen, ermöglichen zusammen mit der absoluten Dichtheit der Beschichtung die Pfützenbildung. Das meiste auf die Loggien fallende Regenwasser fließt in Richtung Bodeneinlauf ab. Das geschieht auch bei großen Regenmengen langsam, weil das Gefälle der Loggien – wie auch vor der Sanierung - teilweise weniger als 1,5 % beträgt. Das Gefälle ist durch die Einbauhöhe der Gittersteine – die Beibehaltung der bauzeitlichen Fassadenansicht ist eine Auflage des Denkmalschutzes – und die Mindesthöhe des Estrichs am Bodeneinlauf bedingt.

2. Warum hat sich der Abstand der Regenfallleitung zur Wand verändert?

Der nach der Sanierung größere Abstand des Bodeneinlaufes und damit auch des Fallrohres zur Seitenwand der Loggia ergibt sich aus den Vorgaben für die fachgerechte Eindichtung des Flansches des Bodeneinlaufes. Der geringere Abstand vor der Sanierung hat oftmals zu Durchfeuchtungsschäden in diesem Bereich geführt.

3. Was passiert mit den durch die Sandstrahlarbeiten verursachten Strahlschäden auf den Fensterglasflächen?

Zum Sachstand / Zwischenstand: Die BGV hat es versäumt den durch die Sandstrahlarbeiten entstandenen Schäden an den Glasflächen bei der ARGE als Verursacherin anzuzeigen. Auch ohne Anzeige hat die ARGE den Schaden Ihrer Versicherung gemeldet. Wie in solchen Fällen üblich, hat die Versicherung einen Gutachter mit der Aufnahme der Schäden beauftragt. Die Begehung und Schadensaufnahme durch den Gutachter ist erfolgt. Wenn das Gutachten vorliegt wird die Ahlsen AG mit der ARGE die Schadensregulierung besprechen und die Eigentümergemeinschaft informieren.

4. Warum kommt es zur Rissbildung auf der Oberfläche der Fensterbänke und stellen diese einen technischen Mangel dar?

Bei den neuen Fensterbänken aus Beton - die alten asbesthaltigen wurden ausgebaut - kommt es bei ca. 20% der Fensterbänke zu einer geringen Rissbildung quer zur Verlegerichtung. Die Rissbreite beträgt ca. 0,15 mm (!). Diese sehr geringe Rissbreite ist im Beton- und Werksteinbau tolerierbar und stellt keinen technischen Mangel dar, da eventuell anfallendes Oberflächenwasser erst ab einer Rissbreite von ca. 0,3 mm kapillarwirksam ist und in das Material eindringen kann. Um sicherzustellen, dass auch längerfristig keine Folgeschäden entstehen, hat die ARGE einer Verlängerung der Gewährleistungsdauer von 4 auf 8 Jahre zugestimmt.

5. Warum entspricht der ausgeführte Fensteranstrich nicht dem einer Komplettsanierung?

Der geplante und beauftragte Anstrich der Fenster dient dazu, durch das Abkleben mit Schutzfolie während der Bauarbeiten an den Fenstern entstandene Schäden auszubessern und den Fenstern ein einheitliches weißes Erscheinungsbild zu geben. Dieser Reparaturanstrich kann jahrelang unterlassene Fensteranstriche nicht ersetzen. Eine nachhaltige Erneuerung – ggf. mit Entfernung der Altanstriche - der Außenanstriche der Fensteranlagen lässt sich im zeitlichen Rahmen der Fassadensanierung nicht umsetzen: Es hätte zunächst einer umfangreiche Bestandserfassung der Fensteranlage bedurft, einer kleinteiligen Ausschreibung und eines bauzeitverlängernden Eintaktens der Neuanstriche. Auch wären hier erhebliche zusätzliche Kosten entstanden.

6. Warum decken die Fensterbänke das Brüstungswandfeld teilweise nicht komplett ab?

Diese Gegebenheit ist bereits vor der Sanierung an vielen Brüstungsfeldern vorhanden und ist durch die lotrecht hergestellten Seiten des vorhandenen Mauerwerks zu erklären. Da die Gebäudegeometrie durch die Arbeiten nicht verändert wurde, bleibt dieser Umstand auch nach der Sanierung bestehen.

7. Warum wurde die Fassade bei der Sanierung nicht energetisch ertüchtigt?

Eine energetische Sanierung der Fassade erfolgt in der Regel durch den Austausch der Fenster und Aufbringung einer äußeren Dämmung. Auch ohne detaillierte Planung ist bekannt, dass die Betonbauteile der Loggien (Wände und Böden bzw. Decken) ohne eine thermische Trennung – diese gab es während der Bauzeit des Corbusierhauses noch nicht – mit den Betonteilen der Wohnungen (Innenwände, Böden bzw. Decken) verbunden sind. Somit müssten die Loggiatrennwände und Loggiaböden (oberseitig und unterseitig) gedämmt werden, was wegen der unmittelbar anschließenden Fensteranlagen aus Platzgründen nicht passt, es sei denn, es werden neue kleinere Fensteranlagen montiert. Dies alles führt zu einer erheblichen Veränderung des Erscheinungsbildes der Fassade und ohne der Denkmalschutzbehörde vorgreifen zu wollen: Es ist nicht genehmigungsfähig. Die Kosten für eine solche Dämmmaßnahme kämen zusätzlich zu den Kosten der gegenwärtig durchgeführten Fassadensanierung.

8. Warum kommt es noch immer zu Zugerscheinungen an den Fensteranlagen?

Die Fensteranlagen sind nicht Gegenstand der Sanierung der Westfassade. An die vorhandenen historischen Fensteranlagen kann auf Grund fehlender Flansche nicht winddicht angeschlossen werden. Aus
diesem Grund sind die Betonwerkstein-Fensterbänke, wie schon ihre Vorgänger aus Faserzement, nur eingeschoben. Die Winddichtigkeit wird somit nicht verbessert, sie hat sich aber auch nicht verschlechtert.

9. Warum gibt es kleine Beulen auf der Bodenfläche?

Unebenheiten im Fußbodenbereich können in Einzelfällen auftreten, da es durch die Zähigkeit des Abdichtungsmaterials je nach Witterung während des Aufbringens zu harmlosen Wellenbildungen kommen kann. Der letzte Arbeitsschritt des Handwerkers muss von der Brüstung aus erfolgen. Durch die Lichtbrechung im Gegenlicht werden diese kleinen Unebenheiten vom Wohnraum aus als Beulen wahrgenommen. Vom Gerüst aus gesehen sind diese nicht wahrnehmbar. Sie bilden keinen technischen Mangel für die Dichtigkeit der Bodenbeschichtung. Anfallendes Regenwasser kann zum Bodeneinlauf am Fallrohr abfließen.

10. Warum wurden die Fugen an den Brüstungsriegeln nicht in der Fassadenfarbe hergestellt?

Die Fassadenfarbe ist dem Farbton Beton Brut mit Hilfe eines gutachterlichen Verfahrens ermittelt und dem Originalfarbton von Le Corbusier Betonbrut nachempfunden. Dieser Farbton wurde in einem Color-System mit einer Farbnummer bestimmt und als eingefärbte Abschlussbeschichtung des gewählten Betonschutzsystems angewendet. Diese Farbnuancen werden jedoch von den Herstellern von Fugenabdichtungen nicht angeboten. Aus dem sehr eingeschränkten Farbangebot wurde ein mit der Fassadenfarbe
harmonischer Fugenfarbton gewählt und damit weitest möglich angepasst.

11. Warum ist die Brüstung nach der Sanierung uneben und rau?

Die Betonschutzbeschichtung besteht aus mehreren Aufbauschichten des vom Hersteller MC-Bauchemie entwickelten und aufeinander abgestimmten Systems. Um die Haftung der verschiedenen Beschichtungen optimal zu gewährleisten, wird eine vom Hersteller vorgeschriebene benötigte Körnung hergestellt. Dies führt zu einer gefühlt etwas rauen Oberfläche im Vergleich zu dem glatten Anstrich der mittlerweile schadhaften Betonsanierung aus den 1980er Jahren.

12. Warum ist die neue Fensterbank jetzt länger als die vorherige und ragt über den äußeren Rahmen der Balkontür hinaus?

Die Brüstungsfelder der Loggien-Rückwände mussten im Zuge der Sanierungsarbeiten komplett neu aufgebaut werden, da sich der Putz unter der Altfarbbeschichtung als nicht mehr tragfähig herausgestellt hat. Zusätzlich konnte er nicht rückstandsfrei vom Putzträger gelöst werden. Die neuen Putzflächen werden parallel zu den Loggia- trennwänden, lotrecht hergestellt, dabei sind Maßabweichungen im Toleranzbereich nicht zu vermeiden. Die vorgeschriebene Auskragung der neuen Fensterbänke führt zu dem in einigen Fällen verlängerten Maß.

Diese Antworten auf häufig gestellte Fragen sollen einen Einblick in die Sanierungsmethodik geben und die damit einhergehenden Abweichungen im Vergleich zum Zustand vor der Sanierung erläutern. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

aufgestellt am 28.04.2025

ARGE - Fa. abakon GmbH / Fa. Barg GmbH Beer Architekten, Berlin